Streekmoorweg: Ausschuss ringt um Lösung

Für die unbefriedigende Verkehrssituation am Streekmoorweg in Streek – siehe auch den Kommentar von gestern – zeichnet sich weiter keine abschließende Lösung ab. Verwaltungsseitig wurden bereits größere Tempo 30-Schilder angebracht. Zudem ist die Anbringung von Beschriftungen auf der Fahrbahn vorgesehen.

Doch in der Bauausschusssitzung am Montag war man sich weitgehend einig, dass damit kein wesentlicher Fortschritt gemacht ist. Beklagt wurde sowohl die hohe Verkehrsbelastung auf der schlecht ausgebauten Straße, wie auch die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer durch zu wenig nachhaltige Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung.

Seitens der Verwaltung sieht man jedoch keinen weiteren Handlungsspielraum. Unstreitig ist inzwischen, dass aus haftungsrechtlichen Gründen derzeit keine Einbauten wie Schwellen oder Schikanen zulässig sind. Voraussetzung dafür wäre die Einrichtung einer Tempo 30-Zone anstelle der derzeit einfachen Beschränkung.

Doch für die Einrichtung einer Zonenbeschränkung mangelt es nach Auffassung der Behörden ebenfalls an Voraussetzungen. Es fehle an Querstraßen bzw. Einmündungen.

Der Bauausschuss hat sich gestern mit den Stimmen der SPD trotz der Bedenken der Verwaltung für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen ausgesprochen. Ein Beschluss, der in seiner allgemeinen Form jedoch kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte.

Seitens der ursprünglichen Antragsteller vom Streekmoorweg wird die Rechtsauslegung der Verwaltung bzgl. der Einrichtung einer Tempo 30-Zone als übervorsichtig interpretiert. Die Straßenverkehrsordnung schreibt als zwingende Voraussetzung für Tempo 30-Zonen lediglich die geschlossene Ortschaft vor. Weiter heißt im Gesetz, dass Tempo 30-Zonen “insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf” eingerichtet werden können.

Danach gäbe es für die Verwaltung einen Ermessensspielraum innerhalb dessen die Interessen von schnell fließendem Verkehr und dem Schutz der untergeordneten Verkehrsteilnehmer abzuwägen wären. Da ohnehin im Streekmoorweg nur 30 km/h zulässig sind, dürfte des Interesse am schnell fließenden Verkehr eher nachrangig sein.

Vom Streekmoorweg ist daher nun ein weiterer Antrag – diesmal auf Einrichtung einer Tempo 30-Zone – in Vorbereitung. Zusätzlich wird beantragt, den Streekmoorweg als Anliegerstraße zu widmen. Nicht zuletzt wegen auch im Ausschuss angesprochenen schlechten Bodenverhältnisse, die der Nutzung als Durchgangsstraße entgegen stehen.

Hinweis: Die Familie des Autors besitzt eine Immobilie am Streekmoorweg. Antragsteller ist die Familie seiner Schwester. Er ist in sofern persönlich betroffen.

23. Februar 2010 von Djure Meinen
Kategorien: Bauausschuss, Streek | Schlagwörter: | 1 Kommentar

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