Leserbrief zum Radwegebau

In der heutigen NWZ ist ein Leserbrief zum Thema Radwegebau (Hintergrund) von mir abgedruckt, der – ich gebe es zu – ein wenig zu lang geraten war. Die notwendigen Kürzungen machen den Text jedoch nicht eben verständlicher. Daher hier an dieser Stelle noch einmal der vollständige Text (wie schön, dass in diesem Internet soviel Platz ist ;):

“Das Schlimmste, was einem Radfahrer passieren kann, ist ein Radweg.” Laien werden ob dieser kühnen These stutzen, Kenner der Materie wissen, was gemeint ist. Entgegen dem landläufigen Glauben, verschärfen klassische innerörtliche Radwege eher die Unfallgefahr, als dass sie sie mindern. Das zeigen zahlreiche Studien etwa von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Aus heutiger Sicht muss man nüchtern feststellen: Jahrzehntelang wurden mit Millionenaufwand Radwege gebaut, die Radfahrer nicht nur ausbremsen, sondern auch noch zusätzlichen Gefahren aussetzen. Vor der Historie des Radwegebaus ist das übrigens kaum verwunderlich. Radwege wurden nämlich ursprünglich angelegt, um Platz für den Autoverkehr zu schaffen. Sicherheit für Radfahrer war eher zweitrangig.

Spätestens seit der Radverkehrsnovelle von 1997 ist das zumindest auf dem Papier anders. Radfahrer dürfen seitdem nur noch dann auf einen separaten Weg beordert werden, wenn die Verkehrslage das zwingend erfordert – etwa auf stark befahrenen Durchgangsstraßen – und außerdem der Radweg ziemlich anspruchsvolle bauliche Voraussetzungen erfüllt.

Die Realität in Varel und Friesland sieht freilich anders aus. In Langendamm etwa sind einfache Gehwege als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen, in Büppel wird der Radverkehr über einen viel zu schmalen Weg ohne Schutzstreifen in beiden Richtungen und gemeinsam mit dem Fußweg durch den Ort geführt. Nach Radwegen, die den Ansprüchen der Radverkehrsnovelle von 1997 genügen, muss man in Varel lange suchen.

Dabei wurden diese Ansprüche 2009 sogar noch einmal verschärft. Inzwischen schreibt der Gesetzgeber vor, dass Radverkehr innerorts regelmäßig auf der Fahrbahn zu führen ist. Eine Anlage von separaten Radwegen ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen angezeigt.

Vor diesem Hintergrund mutet es schon merkwürdig an, dass man beim Landkreis erst jetzt und wohl auch nur aus der Not der Enge heraus Überlegungen anstellt, im Bereich Mühlenstraße statt eines separaten Radweges über “Markierungen auf der Fahrbahn” nachdenkt. Wo mehr Platz ist, wird – wie jüngst in Altjührden – fleißig weiter gebaut, als hätte es nie eine Radverkehrsnovelle gegeben.

Man darf gespannt sein, wann zeitgemäße Radverkehrsführung endlich auch in Varel und Friesland Fuß fasst. Die muss übrigens gar nicht teuer sein. In Büppel und Langendamm wäre es schon ein Gewinn die Benutzungspflicht schlicht aufzuheben und statt dessen die Wege als das auszuweisen, was sie sind: Gehwege, die man allenfalls für besonders langsame Radfahrer zur Mitbenutzung freigeben könnte.

Wer noch tiefer in das Thema einsteigen möchte, dem seien als Einstiegslektüre der Wikpedia-Eintrag Radverkehrsanlage sowie die Informationen des ADFC, insbesondere die Synopse zur StVO von 2009 (PDF) ans Herz gelegt.

31. August 2010 von Djure Meinen
Kategorien: Radverkehr | Schlagwörter: , , , | 1 Kommentar

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